Allgemeine Informationen zur SARS-CoV-2-Pandemie
für Unternehmen
Liebe Mandantinnen und Mandanten,
leider hat uns der Coronavirus inzwischen eingeholt.
Er stellt die gesamte Wirtschaft vor eine große Herausforderung: Wie gehe ich als Unternehmer mit den Problemen um, was gilt es zu tun? Was passiert, wenn ich meinen Betrieb nicht aufrecht erhalten kann? Wo gibt es aktuelle Infos?
Hier haben wir hilfreiche Links und Tipps für ihr Unternehmen zusammengestellt. Achten Sie bitte selbst darüber hinaus auf Hinweise der branchenspezifischen Interessenvertretungen (z.B. Künstlersozialkasse KV-NRW etc.) und auf HINWEISE die wir auf unserer INTERNETSEITE für Sie bereitstellen.
Allgemeine Informationen vom Bundesministerium für Finanzen und dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
Allgemeine Informationen vom Bundesamt für Arbeit und Soziales
https://www.bmas.de/DE/Presse/Meldungen/2020/corona-virus-arbeitsrechtliche-auswirkungen.html
Thema Kurzarbeitergeld (KUG)
Es ist eine schriftliche Anzeige der Kurzarbeit notwendig, § 99 SGB III. Die Anzeige der Kurzarbeit hat bei der Agentur für Arbeit zu erfolgen, in deren Bezirk der Betrieb liegt. Mit der Anzeige sind das Vorliegen eines erheblichen Arbeitsausfalls und die betrieblichen Voraussetzungen für das Kurzarbeitergeld glaubhaft zu machen. Die Agentur für Arbeit hat darüber dann unverzüglich zu entscheiden, § 99 Abs. 3 SGB III.. Mit der Anzeige der Kurzarbeit ist das Einverständnis der Mitarbeiter einzuholen. Die Anzeige ist auch online möglich: https://www.arbeitsagentur.de/unternehmen/finanziell/kurzarbeitergeld-bei-entgeltausfall
Einverständniserklärung der Arbeitnehmer: Einverständnis Arbeitnehmer (PDF)
Anzeige über Arbeitsausfall: https://www.arbeitsagentur.de/datei/anzeige-kug101_ba013134.pdf
Die Bearbeitungszeit beträgt ca. eine Woche.
Die Anzeige sollte von Ihnen unverzüglich gestellt werden, damit das KUG noch für März gewährt werden kann.
Finanzielle Hilfen für Unternehmer
Derzeit liegen noch keine konkreten Informationen zu einem Konjunkturproramm zum Coronavirus vor.
Bei Gesprächen mit Ihrer Hausbank zur Sicherung der Liquidität ihres Unternehmens unterstützen wir Sie gerne.
Kurzfristige Liquiditätsversorgung
https://www.kfw.de/KfW-Konzern/Newsroom/Aktuelles/KfW-Corona-Hilfe-Unternehmen.html
Verdienstausfall für Unternehmer
und Erstattung von Arbeitgeberaufwendungen https://www.lvr.de/de/nav_main/derlvr/presse_1/pressemeldungen/press_report_227969.jsp#
Antrag auf Erstattungen, s. beigefügte PDFs:
– Entschädigungsantrag für Selbständige nach §§ 56 und 57 IfSG
– Antrag auf Erstattung von Arbeitgeberaufwendungen nach den §§ 56 und 57 IfSG
Bitte setzen Sie sich mit uns in Verbindung wenn Anpassung von Vorauszahlungen zur Körperschaft-, Gewerbe- oder Einkommensteuer aufgrund der veränderten Einkommenssituation notwendig sind.
Wir bitten um Ihr Verständnis, wenn wir hinsichtlich der arbeitsrechtlichen Fragestellungen lediglich Hinweise geben können, da wir Sie dahingehend nicht beraten dürfen.
Leistungen in diesem Zusammenhang, insbesondere die Beantragung und Abrechnung von Kurzarbeitergeld, werden von uns nach Zeitaufwand abgerechnet (Steuerberatervergütungsverordnung).
Für Rückfragen stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.
NRW-Soforthilfe
-> Online-Antrag ab dem 27. März 2020 möglich.
Maßnahmen zur kurzfristigen Liquiditätsbeschaffung:
- Antrag auf Herabsetzung der Vorauszahlungen
- Antrag auf vollständige Erstattung der Umsatzsteuersondervorauszahlung
- Antrag auf Stundung der fälligen Steuerzahlungen
- Antrag auf Stundung der Sozialversicherungsbeiträge
Über die Stundungsanträge entscheidet die Krankenkasse als zuständige Einzugsstelle - Eckpunkte „ Corona-Soforthilfe für Kleinstunternehmen und Soloselbstständige“ (PDF)
- Faktenblatt KfW Sonderprogramm 2020 (PDF)