Vollmachtsdatenbank
Die Weiterentwicklung des E-Governments trägt dazu bei, die Prozesse zwischen Steuerpflichtigen, Steuerberatern und Finanzverwaltung durch die Umstellung auf digitale Abläufe zu optimieren.
Mit dem im ersten Halbjahr 2014 startenden Projekt „Vorausgefüllte Steuererklärung“ (VaSt) will die Finanzverwaltung die elektronische Abgabe der Steuererklärung fördern. Dazu werden dem Steuerpflichtigen auf Abruf die bei der Finanzverwaltung von Dritten übertragenen Daten (Lohnsteuerdaten, Rentenleistungen, Krankenversicherungs-beiträge etc.) für seine Steuererklärung zur Verfügung gestellt.
Als Steuerberater erhalten wir über die Nutzung einer sogenannten Vollmachtsdatenbank (VDB) einen – laut Finanzverwaltung – komfortablen, effizienten und sicheren Zugriff auf die bei der Finanzverwaltung gespeicherten Daten unserer Mandanten.
Die Finanzverwaltung hat für Mandantenvollmachten ein spezielles Vollmachtsformular herausgegeben. Damit weisen wir unsere Berechtigung für den Datenabruf nach. Für die Nutzung der VDB ist eine entsprechende schriftliche Vollmacht zu den Akten zu nehmen. Nur wenn dieses Formular verwendet wird, sind die Voraussetzungen für die Nutzung der VDB gegeben.